Immobilien - Teilverkauf in Südhessen
Auch im Alter muss man nicht auf finanzielle Freiheit verzichten

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  • Aktuelle Marktpreise
  • Potentielle Wertsteigerung
  • Kontrolle
  • Nießbrauchsrecht

Die Vorteile im Überblick

Sofortauszahlung

Sofortauszahlung

Unmittelbar nach der notariellen Übertragung des Immobilienanteils wird in der Regel die Auszahlung angewiesen und Teilverkäufer erhalten ihr Geld nach nur wenigen Tagen.

Potentielle Wertsteigerung

Potentielle Wertsteigerung

Eigentümer partizipieren beim Teilverkauf mit dem verbleibenden Immobilienanteil weiterhin an der Entwicklung der Preise.

Marktpreise

Marktpreise

Beim Teilverkauf wird der volle Marktpreis ohne Abschlag ausbezahlt: Unabhängige, zertifizierter Gutachter bewerten die Immobilie vor Ort.

Nießbrauchrecht

Nießbrauchrecht

Wer einen Teil seines Immobilienbesitzes verkauft, erhält ein Nießbrauchsrecht, das im Grundbuch eingetragen wird.

Flexibilität

Flexibilität

Eigenheimbesitzer bleiben beim Teilverkauf flexibel und können die Immobilie verkaufen, zurückkaufen oder vererben falls gewünscht.

Kontrolle

Kontrolle

Auch nach einem Finanzierungsassistent bleiben Eigentümer Herr der Lage: Sie alleine entscheiden über Renovierungs- oder Instand­haltungs­maßnahmen.

Was ist der Immobilien-Teilverkauf?

Der Immobilien-Teilverkauf ist ein Weg, um vom Wohneigentum im Alter zu profitieren. Im Gegensatz zur Immobilienverrentung bleiben Sie als Teilverkäufer Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten. Sie erhalten lediglich einen stillen Teilhaber - und natürlich die Auszahlung des Erlöses des verkauften Teils.

Immobilien-Teilverkauf als faire Alternative zu klassischen Verrentungsmodellen

Bei einem Teilverkauf verkaufen Sie nicht Ihre gesamte Immobilie, sondern nur einen prozentualen Anteil an den Teilverkauf-Anbieter Ihres Vertrauens. Dieser kauft bis zu 50 Prozent Ihrer Immobilie gegen eine Sofortauszahlung zum fairen Marktwert des Teileigentums – ohne Abschläge. Der Marktwert wird dabei von unabhängigen Gutachtern bestimmt. Auf den verkauften Anteil erhalten Sie als Kunde ein lebenslanges Nießbrauchsrecht, das ins Grundbuch eingetragen wird. Das Nießbrauchsrecht ist wesentlich stärker als das Wohnrecht, beispielsweise können Sie Ihre Immobilie auch vermieten.

Das Nießbrauchsrecht sorgt auch dafür, dass Sie bis zum Ende der Immobilienpartnerschaft in der Immobilie wohnen bleiben können. Für den Nießbrauch auf den verkauften Anteil bezahlen Sie einen monatlichen Nutzungsbeitrag an Ihren Teilverkauf Partner, ähnlich einer Mietrate.

Am Ende der Immobilienpartnerschaft organisiert der Teilverkaufs-Anbieter als professioneller Partner mit Immobilienexpertise den Gesamtverkauf der Immobilie.

Deine Ansprechpartner vor Ort

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Baufinanzierungsberaterin Birgit Keeß
Bahnhofstraße 2
63303 Dreieich
Telefon: 06074 921 9034
Mobil: -
E-Mail: birgit.keess@regionalimmobilien24.de

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