In einem Bausparvertrag werden zwei Verträge kombiniert, ein Sparplan und ein Immobiliendarlehen. Zweck des Vertrages ist es, Erwerb, Neubau, Modernisierung, Sanierung, Umbau oder Umschuldung einer Wohnimmobilie zu finanzieren.
Im Vertrag wird zunächst die sogenannte Bausparsumme festgelegt. Dies ist der Betrag, den der Sparer zukünftig in seine Immobilien investieren will.
In der Sparphase muss ein bestimmter Teil der Bausparsumme, i.d.R. 25-30%, in einem gewissen Zeitraum angespart werden. Dies kann durch regelmäßige oder unregelmäßige Einzahlungen erfolgen.
Des Weiteren dient der Bausparvertrag als Anlageform für die steuerlich geförderten vermögenswirksamen Leistungen, zur Gewährung von Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie.
Die übliche Abschlussgebühr (1 – 1,6% der Bausparsumme), Guthabenzins, Ansparzeit, Mindestguthaben, Mindestvertragsdauer und Regelsparbeitrag werden bei Vertragsabschluss vereinbart.
Ist das Sparziel erreicht, steht der Bausparvertrag zur Auszahlung (Zuteilung) bereit.
Neben dem angesparten Guthaben kann nun auch das Bauspardarlehen beantragt werden. Der Vorteil liegt darin, dass bei Abschluss des Bausparvertrages bereits Darlehenszins und Tilgungsbeiträge fest vereinbart werden.
Bausparverträge werden häufig im Zuge eines langfristigen Baufinanzierungskonzepts mit Zinszahlungsdarlehen, o.a. Festdarlehen genannt bzw. kombiniert.